E-Werk: Was macht 
 eigentlich der Rat? 

Zu den Möglichkeiten des Rates auf die Krise und das Fehlverhalten des Bürgermeisters zu reagieren

von Tim Weber

14.12.‘14

In der E-Werkskrise hat sich der Bürgermeister Fehler erlaubt, meines Erachtens auch große Fehler. Welche Möglichkeiten hat der Rat damit umzugehen?

Die SPD-Fraktion hat beim Landkreis eine Anfrage gestellt, wie das Verhalten des Bürgermeisters kommunalrechtlich zu bewerten sei. Der Kreiskämmerer hat geantwortet, dass die Überweisung an das E-Werk selbst nicht zu beanstanden sei, da das E-Werk ein Eigenbetrieb sei und die Überweisungen deswegen nicht als Kredit, sondern als Kassenverstärkungsmittel zu betrachten seien. Dies falle wiederum unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung, wofür der Bürgermeister zuständig sei. Allerdings habe der Bürgermeister die Vorgaben der Haushaltssatzung nicht eingehalten und sei seiner Informationspflicht gegenüber dem Rat nicht nachgekommen. Aus unserer Sicht sind das zwei Verstöße gegen das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.

Was folgt daraus? In der Ratssitzung Ende Juli 2014 haben drei Fraktionen dem Bürgermeister das Vertrauen entzogen. Eigentlich müsste der Bürgermeister nun die Vertrauensfrage nach §84 Absatz 1 Kommunalverfassung "Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen" stellen. Wenn 3/4 der Ratsmitglieder dem Antrag zustimmen, würde der Bürgermeister in den Ruhestand versetzt werden. Der Bürgermeister wurde aufgefordert, diese Frage zu stellen. Allein, er hat es bisher nicht getan.

Eine weitere Möglichkeit wäre nach §82 Kommunalverfassung die Abwahl des Bürgermeisters zu beantragen. Dafür sind ebenfalls 3/4-Mehrheiten im Rat erforderlich sowie eine Mehrheit bei der Abwahl. Diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.

Für eine 3/4-Mehrheit muss die CDU-Fraktion mitstimmen. Bisher hat Klaus Rebentisch sich sinngemäß so geäußert, dass die CDU-Fraktion die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten wolle.

Die niedersächsische Kommunalverfassung stellt also hohe Anforderungen, damit ein Bürgermeister sein Amt verliert. Das ist vielleicht auch ganz gut so, aber erschwert natürlich eine politische Lösung. Ich finde es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger noch einmal darüber entscheiden, ob sie Herrn Hofmann als Bürgermeister behalten wollen.

Welche Möglichkeiten hat der Rat bzw. Ratsmitglieder auf das Fehlverhalten des Bürgermeisters zu reagieren? Einiges wurde schon gemacht, weitere Schritte sind möglich.

- Veröffentlichung der Probleme und des Fehlverhaltens: Die FGBO-Fraktion hat anhand des Rechenschaftsberichtes auf die Schwierigkeiten des E-Werks hingewiesen. Vorher wollten der Bürgermeister und die CDU-Fraktion die Probleme unter dem Teppich kehren, um das Ansehen des E-Werks zu schützen - so ihre Begründung.
- Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage an den Landkreis gestellt.
- Die Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, SPD und FGBO haben öffentlich von einem Vertrauensbruch gesprochen.
- Der E-Werksausschuss hat eine neue Firma mit der Prüfung der Vorgänge im E-Werk beauftragt. Dies wurde auch mit den Stimmen der CDU-Ausschussmitglieder auf den Weg gebracht.
- Auf der Ratssitzung am 18. Dezember werden zwei Anträge von SPD, Grünen und FGBO beraten und entschieden. Zum einem geht es um den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, dass die Verwaltung alle für eine Entscheidung wesentlichen Informationen schriftlich vorlegt. Das war und ist leider nicht selbstverständlich und begünstigt natürlich Fehlentscheidungen. Zum anderen liegt ein Antrag auf Änderung der Hauptsatzung vor, dass der Rat künftig über Kredite an das E-Werk ab einer Höhe von 20.000 Euro entscheidet.


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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Martina Freiberg

Entwicklungshelferin, Jahrgang 1967, verheiratet, 2 Kinder
Martina Freiberg lebt seit 2003 in Fischerhude und kandidiert für den Gemeinderat und den Ortsrat Fischerhude.

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