Biogasanlage - die 
 unendliche Geschichte 

FGBO fordert gültigen Bebauungsplan - Verwaltung verzögert Entscheidung

16.02.‘12

Am 29. Februar um 20.00 Uhr findet im Rathaus seit Monaten wieder ein Bauauschuss statt. Auf der Tagesordnung wird auch der Bebauungsplan (B-Plan) der Biogasanlage stehen.

Seit 2006, als das Verwaltungsgericht den damaligen B-Plan für ungültig erklärte, gibt es keinen rechtskräftigen B-Plan. Im Juli 2007 hatte die Verwaltungen, einen B-Plan vorgelegt, der unter anderem eine Erhöhung der elektrischen Leistung von 3,2 auf 4,5 Megawatt vorsah. Aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten sollte der B-Plan überarbeitet und dem Bauausschuss noch einmal vorgelegt werden. Bisher ist dies nicht geschehen. Die Verwaltung begründete das damit, dass die Politik, d. h. die Mitglieder des Rates, sich über die Höhe der elektrischen Leistung nicht einigen konnten.

Unterdessen hat der Investor diese Lücke, den fehlenden B-Plan, genutzt, um beim Landkreis direkt einen Bauantrag auf eine Gasaufbereitungsanlage zu stellen. Hierbei wird Biogas so aufbereitet, dass es in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Die Verwaltung hatte ihr Einvernehmen für diese Anlage gegeben. Kritiker der Biogasanlagen sahen sich zum einem schlecht informiert und zum anderem befürchten sie, dass die Einfuhrmenge steigen wird.

Die FGBO hat bereits im September 2011 einen Antrag gestellt, zum Bauausschuss einzuladen und den B-Plan zu behandeln. Über fünf Monate ließ die Verwaltung ins Land gehen, bis dieser Forderung stattgegeben wurde.
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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Dr. Walter Vorderstraße

Pneumologe, Jahrgang 1953, große Familie mit Tochter, Schwiegersohn und Enkel
Aus dem Münsterland kommend seit 1999 in Fischerhude lebend.

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