Bürgerbeteiligung in 
 Ottersberg 

„Da ist noch einiges möglich“

Die Kandidaten/Innen für Gemeinde- und Ortsratswahl

19.08.‘11

Ottersberg. Die FGBO stellte am Freitag, den 19.08.'11, Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Ottersberg vor. Am 1. November tritt eine neue Kommunalverfassung in Kraft. Die Verfassung erlaubt viele Formen der Bürgerbeteiligung; sie müssen aber politisch von der Verwaltung und vom Rat gewollt werden. In Zukunft sind z. B. auch Bürgerbefragungen auf Ortschaftsebene möglich, wenn der Ortsrat das beschließt.
Tülay Ulusoy, Ratsfrau, beschrieb, wie die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner auch eine Chance sind, mit den ausländischen Mitbürgern ins Gespräch zu kommen. Bei der Gestaltung der Ratshauswiese hatte sie zu einer Versammlung Familien mit Mitgrationshintergrund eingeladen. Die Möglichkeit zur Beteiligung wurde gut wahrgenommen.

Die Bürger seien in der letzten Ratsperiode z. B. beim Biomasseheizkraftwerk gut informiert worden. Die FGBO sieht das auch als Erfolg ihrer Politik. In Zukunft müssen die Bürger aber auch beteiligt werden und Entscheidungen selber treffen können.
Für die neue Ratsperiode fordert die FGBO, dass die Bürger über Einwohnerversammlungen an der Aufstellung des Haushalts beteiligt werden (Bürgerhaushalt), dass häufiger Bürgerbefragungen über wichtige Fragen stattfinden und dass ein Ausschuss für Bürgerbeteiligung eingerichtet wird.

Rechtliche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nach niedersächsischen Kommunalverfassung (PDF)
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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Wolfgang Simon

Lackierer, Jahrgang 1968, verheiratet, zwei Kinder
wohnt am Otterstedter See

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