Zickzackkurs von Bürger- 
 meister und CDU-Fraktion 

Biogasanlage hat immer noch keinen Bebauungsplan

05.12.‘13

Im Februar und Mai 2012 haben FGBO, Die Grünen und SPD mehrheitlich dafür gestimmt, dass der Bebauungsplan (künftig: B-Plan) für die Biogasanlage abgeschlossen wird. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre beantragt und im Juni 2012 beschlossen.

Der Investor hatte beim Landkreis direkt eine Gasaufbereitungsanlage beantragt und genehmigt bekommen, was zu einer Steigerung der erzeugten Energie und zu einer erhöhten Inputmenge führte. Der Bürgermeister hatte im Januar 2011 den Rat nur spärlich informiert und die Ausweitung der Kapazitäten unterstützt. Letztlich produziert die Biogasanlage nun ca. 3,2 Megawatt elektrischen Strom und eine Gasmenge, die etwas 1,3 Megawatt Strom entspricht. Dies hatte die CDU immer befürwortet. Aufgrund des fehlenden B-Planes konnte der Investor die Ausweitung durchsetzen.

Die Verwaltung hat nun 1,5 Jahre benötigt, um dem Bauausschuss mitzuteilen, dass ein neuer B-Plan aufgestellt werden müsse. Dies würde ca. 12.000 Euro kosten. Die Vorgabe des Bauausschusses, die elektrische und äquivalent erzeugte Menge Gas auf 3,2 Megawatt zu begrenzen, würde keine Rechtswirkung mehr entfalten. Daher halte die Verwaltung die Aufstellung eines B-Planes nicht für erforderlich. Der Bürgermeister, nicht der Bauamtsleiter Ralf Schack wie sonst üblich, trug diese Position der Verwaltung vor, über die lange beraten worden sei. Herr Bahrenburg von der CDU begrüßte den Vortrag des Bürgermeisters.

Nachdem sich Ratsmitglieder der FGBO, Grünen und SPD für die Aufstellung eines B-Planes ausgesprochen und die Untätigkeit der Verwaltung kritisiert hatten, meinte Bürgermeister Hofmann, er sei auch für die Aufstellung eines B-Planes, aber er befürworte 4,5 Megawatt und wolle das Gespräch mit dem Betreiber der Biogasanlage suchen. Auch die CDU schloss sich nun dieser Position an.

Vorher hatten Ratsmitglieder von Grünen und SPD die Möglichkeit eingeräumt, auch 4,5 Megawatt zuzustimmen. Vordergründig scheint die Frage, ob 3,2 oder 4,5 Megawatt, unwichtig zu sein, da der Betreiber sich auf seine BimSch-Genehmigung beruft (Bundesimmissionsschutz), die ca. 170.000 to beinhaltet.

Mit dem Beschluss für 3,2 Megawatt würde die Mehrheit des Rates aber verdeutlichen, dass die Erweiterung der Kapazitäten gegen ihn beschlossen wurde und weitere Erweiterungen sind schwierig, wenn es einen rechtsgültigen B-Plan gibt.

von Tim Weber

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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiller

Wer ist eigentlich:

Uwe Dammann

Redakteur i. R., Jahrgang 1958, verheiratet, zwei Kinder, lebt seit 1995 in Ottersberg im Ortsteil Bahnhof.
Uwe Dammann hat Germanistik/ Publizistik in Göttingen und Berlin studiert

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